Veranstaltung: | 46. Landesparteitag von BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Sachsen-Anhalt |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LFG Frauen |
Beschlossen am: | 09.07.2022 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Änderungen am Vielfaltsstatut
Beschlusstext
Statut für eine vielfältige Partei
Präambel
Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und
verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen
offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Wir sind
auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven
aus der ganzen Breite der Gesellschaft angewiesen, um als Partei umfassende
Antworten auf Fragen zu finden, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.
Wir machen es uns deshalb zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass
sie in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder
romafeindliche Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung
oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder
geschlechtliche Identität, den sozialen, finanziellen oder Bildungsstatus oder
die Herkunft inklusiv und nichtdiskriminierend wirken.
Unsere Parteistrukturen müssen verständlich, zugänglich und durchlässig sein.
Wir machen unsichtbare und ausschließende Strukturen sichtbar und stärken in
unserer Partei Räume, in denen Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich in
geschütztem Rahmen austauschen, vernetzen und gegenseitig stärken können.
Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten
Gruppen sollte mindestens ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen
Ebene entsprechen. Auch in Sachsen-Anhalt wollen wir die Vielfältigkeit der
Menschen sichtbar abbilden. Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie
Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu
stärken. Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt.
§1 Repräsentation
1. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden.
Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten
Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen
Ebene ist unser Ziel.
2. Der Landesvorstand wird, basierend auf der wissenschaftlichen Untersuchung
der Bundespartei, regelmäßig die Zusammensetzung der und
Diskriminierungserfahrungen in der Partei evaluieren und Maßnahmen zur Förderung
der innerparteilichen Vielfalt implementieren. Ein Bericht dazu wird alle zwei
Jahre auf dem Landesparteitag vorgestellt und diskutiert.
3. Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen
sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.
§ 2 Versammlungen
1. Präsidien sollen möglichst vielfältig besetzt werden. Menschen, die
diskriminierten Gruppen angehören, werden bei der Besetzung vorrangig
berücksichtigt.
2. Bei Veranstaltungen, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN organisiert werden, wird
darauf geachtet, dass die Referent*innen die gesellschaftliche Vielfalt
widerspiegeln.
3. Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind grundsätzlich
barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst neben dem physischen Zugang u.a. auch
zeitliche, finanzielle und soziale Faktoren. Die Landespartei stellt sicher,
dass alle Parteiveranstaltungen für Menschen, die diskriminierten Gruppen
angehören, eine sichere Umgebung darstellen. Näheres regelt der Leitfaden für
Inklusion bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem
Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen
angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die
gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
2. Dazu sind Stellenausschreibungen so zu gestalten, dass sie den Zielen des
Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen
angehören, besonders ansprechen.
3. In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören,
unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz
bevorzugt.
4. Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf
geachtet, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten. Eine Zusammenarbeit mit
Personen oder Organisationen, die den Zielen einer vielfältigen Gesellschaft
widersprechen, findet nicht statt.
§ 4 Empowerment und Weiterbildung
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt schafft Angebote zum Empowerment
(Stärkung) von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.
2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt schafft Angebote für die
diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus-und Weiterbildung. Alle
Amtsträger*innen und Mitarbeiter*innen der Partei sollen einmal in 2 Jahren an
einer solchen Maßnahme teilnehmen.
3. Der Landesverband stellt in Zusammenarbeit mit der Bundespartei für die in
Absatz 1 und 2 genannten Aufgaben Mittel zur Verfügung.
4. Zentrale Informationen sind zusätzlich auch in Einfacher Sprache und Englisch
zu veröffentlichen sowie Wahlprogramme in Leichter Sprache und Englisch.
§ 5 Delegation zum Diversitätsrat
1. Der Landesverband entsendet ein Mitglied des Landesvorstandes und ein
Basismitglied in den Diversitätsrat des Bundesverbandes.
2. Für die Delegation des Landesvorstandes hat der Landesvorstand ein
Vorschlagsrecht, eine Bewerbung für die Basisdelegation steht jedem Mitglied von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt offen. Für jede Delegation sind
Ersatzdelegierte zu wählen. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt
der Gesellschaft zu beachten.
3. Die Delegation wird alle 2 Jahre, beginnend mit der Basisdelegation, auf
einem Landesparteitag gewählt.
4. Die Delegierten berichten regelmäßig dem Landesvorstand und der Landespartei
über die Arbeit des Diversitätsrates.
§ 6 Landesfachgruppen
1. Zu den für Vielfalt zuständigen Gremien gehören neben dem Landesvorstand die
LFG Soziales, die LFG QueerGrün, die LFG Frauen, die LFG Demokratie und Recht
sowie die LFG Bildung.
2. Vielfalt ist gleichzeitig ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
das von allen Landesfachgruppen bearbeitet werden soll.
§ 7 Projektgruppe Vielfalt
1. Der Landesvorstand setzt eine „Projektgruppe Vielfalt“ ein, die die Maßnahmen
der Landespartei weiterentwickelt.
2. Die „Projektgruppe Vielfalt” hat das Recht, zu allen Anträgen an den
Landesparteitag, die die vielfaltspolitischen Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Sachsen-Anhalt betreffen, in einem Redebeitrag Stellung zu nehmen.
3. Die „Projektgruppe Vielfalt” berät über Angelegenheiten der
Diversitätspolitik der Partei zwischen den Landesparteitagen und befasst sich
mit Angelegenheiten, die der Landesvorstand an sie delegiert.
§ 8 Vielfaltspolitische Sprecher*in
1. Im Landesvorstand wird ein*e vielfaltspolitische Sprecher*in benannt.
2. Die*der vielfaltspolitische Sprecher*in hat die Aufgabe die Vielfaltspolitik
im Landesverband in Zusammenarbeit mit der „Projektgruppe Vielfalt“ zu
überwachen. Sie*er ist gleichzeitig die Beauftragte des Landesverbandes gegen
Diskriminierung und Mobbing.
§ 9 Vielfaltsreferent*in
1. In der Landesgeschäftsstelle wird ein*e Vielfalts-Referent*in benannt.
2. Die*der Vielfalts-Referent*in entwickelt in Zusammenarbeit mit der*dem
Vielfaltspolitischen Sprecher*in und der „Projektgruppe Vielfalt” Maßnahmen, die
zur angestrebten gleichberechtigten Teilhabe und der Repräsentanz von
diskriminierten Gruppen und Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und in
der Gesellschaft beitragen.
3. Die*der Vielfalts-Referent*in hat Zutritts-, Einsichts- und Mitspracherecht
in den Gremien des Landesverbands. Die*der Vielfalts-Referent*in soll Kreis- und
Ortsverbände beraten.
§ 10 Geltung
1. Das Vielfalts-Statut ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in
Kraft.
2. Die Kreisverbände sind aufgefordert, Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen
und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien
beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.