Häufig werden Solaranlagen (auf Balkonen, auf Dächern) mit Bezug auf den Denkmalschutz abgelehnt, auch wenn der Eingriff oder die optische Wirkung gering ist (z.B. schwarze Solarpanels auf schwarzen Dächern). Hierdurch gehen erhebliche Potentialflächen verloren, außerdem ist das mangels Regelung dem Gutdünken der jeweiligen Denkmalschutzbehörde überlassen.
Antrag: | Energieland Sachsen-Anhalt – sicher versorgt, wirtschaftsstark und sozial gerecht |
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Antragsteller*in: | Mario Lochmann (KV Halle) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07.07.2022, 17:15 |
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